AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Mietdauer
Die Miete beginnt mit dem Tag der Auslieferung ab Lager und endet mit der ordnungsgemässen Rücklieferung an unser Lager.

Preise
Die Mietpreise sind exklusiv Mehrwertsteuer und verstehen sich pro Kalendertag.
Für Kurzeinsätze werden Umtriebspauschalen oder Kurzmieteinsätze (siehe Seite 43 in der Liste) verrechnet. Preisänderungen vorbehalten, es gilt immer die aktuellste Ausgabe der Liste auf der Webseite Duwerag.

Zahlungsbedingungen
Zahlbar netto innert 30 Tagen.

Lieferkonditionen und Gefahrenübergang
Der Vermieter leistet keinen Versicherungsschutz für die Mietobjekte. Der Vermieter liefert die Mietobjekte „Ab Winterthur, Bern, Emmen, Lausanne “. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Mieter sämtliche Kosten und Risiken für die Mietobjekte. Die Rückgabe erfolgt auf der Basis „Geliefert verzollt, Winterthur“. 
Beanstandungen sind nach Erhalt der Mietobjekte durch den Mieter innert 2 Arbeitstagen dem Vermieter zu melden. Auf Wunsch organisiert der Vermieter auf Kosten und Gefahr des Mieters den Transport bis zum Einsatzort und den Rücktransport. Rücktransporte sind 2 Tage im Voraus anzumelden.

Eigentumsvorbehalt
Die Mietobjekte bleiben in jedem Fall Eigentum des Vermieters und dürfen nicht an Dritte verkauft, verpfändet, vermietet oder anderweitig weiter gegeben werden. Treten Unregelmässigkeiten auf, besitzt der Vermieter ein Rücktritts- und Rücknahmerecht.

Einsatz und Unterhalt
Der Mieter hat die Mietobjekte sorgfältig und nur dem Verwendungszweck entsprechend einzusetzen. Die technischen Spezifikationen sind zu beachten. Änderungen des Einsatzortes sind dem Vermieter mitzuteilen. Der Mieter darf die Mietobjekte weder selber noch durch Drittpersonen öffnen oder reparieren lassen.

Haftung
Das Risiko für Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Maschinenbruch, falsche Bedienung oder Verwendung etc. liegt beim Mieter. Die Kosten für aussergewöhnliche Abnutzungen sowie für mangelhafte oder fehlende Mietobjekte werden nach Aufwand oder zum Wiederbeschaffungswert verrechnet. Insbesondere übernimmt der Vermieter keine Haftung für Folgeschäden, die aus der Verwendung oder durch den Ausfall der Mietobjekte entstehen, gleichgültig, aus welchem Grund ein Schaden entstanden ist.

Rückgabe
Die Mietobjekte sind in gutem Zustand und gründlich gereinigt zurück zu geben. Mehraufwand für die Reinigung und Instandstellung wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei der Rückgabe der Mietobjekte erfolgt eine Sichtkontrolle. Versteckte Mängel können auch nachträglich vom Vermieter gerügt werden.

Anwendbares Recht
Mit der Übernahme der Mietobjekte anerkennt der Mieter ausdrücklich diese Bedingungen. Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Winterthur.